• Login MyDatev
  • Login Auditi
  • Login 5F
  • Karriere
  • Standorte
  • Downloadcenter
  • Sitemap
QJS Queck Jobst Schäfer | Steuerberater Wirtschaftsprüfer | Regensburg Cham
  • BLOG
    • Aktuelles
    • Videos zu Steuerthemen
  • TAX
  • AUDIT
  • ADVISORY
  • KOMPETENZZENTREN
    • Ärzte und Gesundheitswesen
    • Gemeinnützige Einrichtungen
    • Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer
    • Service für Steuerberaterkollegen
    • QJS Wirtschaftsmediation
  • Suche
  • Menü
Du bist hier: Startseite / Blog / Lösungen für das Rechnungswesen im Mittelstand / 2016 / Oktober

Informationsportal zur Sozialversicherung soll Arbeitgebern Durchblick verschaffen

Ärzte und Gesundheitswesen, Gemeinnützige Einrichtungen, Managementberatung, Unternehmen

Arbeitgeber dürfen sich freuen. Zukünftig soll ihnen das Informationsportal „Sozialversicherung für Arbeitgeber“ die Arbeit erleichtern. Besonders für mittelständische und kleine Arbeitgeber stellt die Durchdringung der komplexen gesetzlichen Regelungen, Verordnungen und Richtlinien im Bereich der sozialen Sicherung eine Bürde dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein durch das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) in den Jahren 2012 bis 2014 durchgeführtes Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS). Vor allem im Rahmen der Sammlung von Daten – als Vorstufe der eigentlichen Datenerfassung – werden Arbeitgeber kaum maschinell unterstützt. Diesem Zustand soll nun ein Ende gesetzt werden.

Was das Portal leistet und wem es nutzt

Ziel des öffentlichen Portals ist es, Arbeitgebern „bedarfsgerecht“, schnell und auf unkomplizierte Weise einen Überblick zu den für sie relevanten Informations- und Meldepflichten nach dem Sozialversicherungsrecht zu vermitteln. Hierzu sollen keine sozialversicherungsrechtlichen Vorkenntnisse notwendig sein. Vielmehr sollen Arbeitgeber als Anwender durch einfache Entscheidungsfragen (Ja/Nein) durch die komplexe Materie des Meldewesens geführt werden. Dafür werden den Unternehmen die Angebote der Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger sowie der Bundesagentur für Arbeit gebündelt zur Verfügung gestellt. Zielgerichtet wird auf selbige verwiesen.

Was das Portal nicht kann!

Über das Portal können keine Meldungen, Bescheinigungen oder Anträge übermittelt werden. Es dient auch nicht dem Ersatz bereits bestehender Informationssysteme.

Immer und überall informiert sein

Bei Aufbau und Einrichtung des Portals wird eine möglichst gute barrierefreie Zugänglichkeit des Webauftritts angestrebt. Darüber hinaus soll auch das Layout so flexibel gestaltet werden, dass einer Nutzung über den Computer, das Tablet oder das Smartphone nichts im Wege steht.

Der Startschuss ist gefallen

Der Startschuss für die konzeptionelle Umsetzung des Portals, das im Auftrag des BMAS erstellt wird, ist bereits gefallen. Anwender können die Onlineplattform voraussichtlich ab 01.01.2017 nutzen.

Quelle: DStV, Mitteilung vom 05.10.2016

5. Oktober 2016/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/12/iStock_000005415621Medium.jpg?fit=1753%2C1095&ssl=1 1095 1753 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2016-10-05 17:57:052018-05-07 13:25:04Informationsportal zur Sozialversicherung soll Arbeitgebern Durchblick verschaffen

Handballverein muss für Trainer seiner Herren- und Damenmannschaften mehr als 20.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

Buchführung und Bilanzierung, Gemeinnützige Einrichtungen

Der klagende Handballverein aus dem Kreis Ludwigsburg zahlte von Juli 2008 an dem Trainer der Herrenmannschaft (HT) ein monatliches „Bruttogehalt“ von 3.450 Euro (inclusive „steuerfreien Zuschlägen“ und Fahrtkosten in Höhe von je monatlich 700 Euro). Wegen unzureichenden sportlichen Erfolgs wurde HT im Dezember 2009 entlassen, erhielt nach anwaltlicher Intervention aber bis zum Vertragsende im Juni 2010 die vereinbarte Vergütung weiter. Die Trainerin der Damenmannschaft (DT) erhielt im Zeitraum 2007/2008 (bis zur einvernehmlichen Trennung aufgrund der weiten Anfahrt) eine monatliche Pauschale von 600 Euro zzgl. 150 Euro für das Training der A-Juniorinnen.

Die beklagte Deutsche Rentenversicherung Bund führte Ende Juli 2011 eine Betriebsprüfung durch und forderte vom Handballverein Sozialversicherungsbeiträge von mehr als 20.000 Euro nach. Denn der Handballverein habe die beiden Trainer abhängig beschäftigt, ohne Sozialversicherungsbeiträge in der nachgeforderten Höhe zu zahlen.

Die hiergegen gerichtete Klage war (abgesehen von kleineren Korrekturen der Forderungshöhe) erfolglos: Beide Trainer seien in den Vereinsbetrieb eingegliedert gewesen und hätten kein unternehmerisches Risiko getragen. Denn weder hätten sie eigenes Kapital noch nennenswert eigene Betriebsmittel eingesetzt. Vielmehr seien die notwendigen Arbeitsmittel (wie Bälle, Leibchen, Trikots etc.) gestellt worden. Die Trainingszeiten seien ebenso wie die Einsatzzeiten an Spieltagen vorgegeben gewesen. Die beiden Handballtrainer hätten auch keinen bestimmten Erfolg geschuldet. Vielmehr habe der Handballverein das jeweils pauschal vereinbarte Honorar auch bei Verhinderung (z. B. wegen Erkrankung) bzw. nach Entlassung des HT weitergezahlt. Das seinerzeitige Weisungsrecht des Handballvereins werde auch daraus deutlich, dass HT im Dezember 2009 (gegen seinen Willen) von seiner Tätigkeit als Trainer voll umfänglich freigestellt worden sei. Soweit seinerzeit DT zeitweise auch anderweitig als Trainerin tätig und HT als Schulleiter einer Privatschule beschäftigt gewesen sei, so könne in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht ohne Weiteres eine Mehrfachbeschäftigung vorliegen.

Hinweis zur Rechtslage:

§ 7 Viertes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IV]:

(1) 1Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.2Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. (…)

Quelle: SG Heilbronn, Pressemitteilung vom 04.10.2016 zum Urteil S 11 R 3919/13 vom 27.09.2016 (nicht rechtskräftig)

5. Oktober 2016/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2014/05/Fotolia_48755174_M.jpg?fit=1688%2C1125&ssl=1 1125 1688 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2016-10-05 12:11:122018-05-07 13:25:04Handballverein muss für Trainer seiner Herren- und Damenmannschaften mehr als 20.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
  • Corona-VirusCorona-Konjunkturpaket für Unternehmen5. Juni 2020 - 14:45
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht6. Mai 2020 - 09:47
  • Corona-VirusCorona: Pauschaler Verlustrücktrag auf 2019 möglich!24. April 2020 - 18:48
  • Corona-VirusSteuerliche Hilfen für Unternehmen und Beschäftig23. April 2020 - 22:18
  • Corona-VirusImmer mehr Unternehmen von der Corona-Pandemie betroffen21. April 2020 - 16:01

Newsletter

Follow us on Facebook

Open facebook page now
Join our Facebook community

Beitragsarchiv

Mandanten

Rechtsformen

Branchen

Veröffentlichungen und Vorträge

Kanzlei-App

Leistungen

Steuerberatung

Wirtschaftsprüfung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Einkommensteuer-Checkliste

Kompetenzzentren

Ärzte und Gesundheitswesen

Gemeinnützige Einrichtungen

Qualitätskontrolle für Wirtschaftsprüfer

Service für Steuerberater-Kollegen

QJS Wirtschaftsmediation

Blog

Corona-Pandemie

Unternehmen

Ärzte und Gesundheitswesen

Gemeinnützige Einrichtungen

Audit / Qualitätskontrolle

Privatpersonen

Erklärvideos

QJS

Über uns

Team

Karriere

Standorte


Niederlassung Regensburg: Prinz-Ludwig-Str. 9, 93055 Regensburg, Tel. +49 941 6009280

Niederlassung Cham: Helterhofstr. 1, 93413 Cham, Tel. +49 9971 48740

info@qjs.de

© Copyright 2013-2020 - QJS Queck Jobst Schäfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • Facebook
  • LinkedIn
  • Xing
  • Twitter
  • Mail
  • Datenschutz
  • Impressum und Rechtliche Hinweise
Nach oben scrollen