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Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Wohnanlage für betreutes Wohnen

Einkommensteuer, Privatpersonen

Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat sich mit seinem Urteil vom 20.9.2017 9 K 257/16 (rechtskräftig) gegen die Rechtsauffassung der Finanzbehörden gestellt.

Das FG hat die Kosten der Heimunterbringung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, weil der Grund der Unterbringung ausschließlich krankheitsbedingt (Demenz) gewesen ist.

Aus Vorsichtsgründen sollte jedoch vor einer Unterbringung in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen immer ein fachärztliches Gutachten eingeholt werden, aus der sich das Krankheitsbild ergibt.

30. Januar 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/09/Steuerberatung.jpg?fit=1643%2C1156&ssl=1 1156 1643 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-01-30 08:18:482018-05-07 13:24:49Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Wohnanlage für betreutes Wohnen

Erleichterung bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2017

Einkommensteuer, Privatpersonen

Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird deutlich einfacher. Finanzminister Reinhold Hilbers machte darauf aufmerksam, dass Papierbelege wie z. B. Spendenquittungen erstmalig nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden müssen, um Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind aufzubewahren und nur auf konkrete Anfrage dem Finanzamt nachzureichen.

Hilbers empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das sei für alle Beteiligten vorteilhaft: Das Finanzamt müsse die Daten nicht mehr eingeben, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger könnten in den Folgejahren viele Daten aus dem Vorjahr elektronisch übernehmen. Auf die Abgabe einer Papiererklärung kann zukünftig ganz verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Steuerbürger sich vorab registrieren. „Wir arbeiten weiter daran, die Abgabe der Steuererklärung möglichst einfach zu machen und den zeitlichen Aufwand zu minimieren. Dabei hilft uns die Digitalisierung“, erklärte Hilbers.

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2017 weiterhin am 31. Mai 2018 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2018. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Steuerpflichtige können bereits jetzt ihre Steuererklärungen einreichen, eine Bearbeitung durch die Finanzämter ist jedoch erst ab März möglich. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Auch die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern wird den Ländern voraussichtlich erst im Laufe des Februars zur Verfügung gestellt. Daher können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ämtern erst ab März 2018 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2017 beginnen.

Quelle: FinMin Niedersachsen, Mitteilung vom 04.01.2018

5. Januar 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/12/iStock_000005415621Medium.jpg?fit=1753%2C1095&ssl=1 1095 1753 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-01-05 15:06:072018-05-07 13:24:49Erleichterung bei der Abgabe der Steuererklärungen für 2017

Das Ausführen eines Hundes als haushaltsnahe Dienstleistung

Einkommensteuer, Privatpersonen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem grundlegenden Beschluss zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen Stellung bezogen.
Demnach ist es in der Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt, unter welchen Voraussetzungen haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG „in einem … Haushalt des Steuerpflichtigen“ erbracht werden.
Hiernach wird die haushaltsnahe Dienstleistung „in“ einem Haushalt erbracht, wenn sie im räumlichen Bereich des vorhandenen Haushalts geleistet wird. Der Begriff des Haushalts ist insoweit räumlich-funktional auszulegen.
Das Ausführen eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes kann demnach auch eine in einem Haushalt erbrachte haushaltsnahe Dienstleistung darstellen.
Quelle: BFH vom 25.9.2017 VI B 25/17
4. Januar 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2015/03/Fotolia_76012877_S-e1526046736629.jpg?fit=1356%2C214&ssl=1 214 1356 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-01-04 10:17:432018-05-07 13:24:49Das Ausführen eines Hundes als haushaltsnahe Dienstleistung

Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Ärzte und Gesundheitswesen, Gemeinnützige Einrichtungen, Privatpersonen, Recht, Umsatzsteuer, Unternehmen
Ist ein Rechtsanwalt beratend für Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten tätig, muss er dem Bundeszentralamt für Steuern Zusammenfassende Meldungen übermitteln, in denen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) jedes Leistungsempfängers anzugeben ist.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 27. September 2017 entschieden hat, dürfen Rechtsanwälte die Abgabe dieser Meldungen mit den darin geforderten Angaben nicht unter Berufung auf ihre anwaltliche Schweigepflicht verweigern.
Im Urteilsfall erbrachte die Klägerin, eine Rechtsanwaltsgesellschaft, Leistungen aus anwaltlicher Tätigkeit an Unternehmer, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind. Der Ort der Leistungen lag somit nicht im Inland. Zudem waren die Leistungsempfänger in ihrem Ansässigkeitsstaat Steuerschuldner für die von der Klägerin bezogenen Leistungen.
Dementsprechend erteilte die Klägerin Rechnungen ohne deutsche Umsatzsteuer. Die dann erforderliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung mit Angabe der USt-IdNrn ihrer Mandanten verweigerte die Rechtsanwaltsgesellschaft allerdings unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht.
Der BFH ist dieser Argumentation dem nicht. Zwar stehe Rechtsanwälten im Besteuerungsverfahren gemäß § 102 der Abgabenordnung ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, das sowohl die Identität des Mandanten als auch die Tatsache seiner Beratung umfasse.
Allerdings hätten die im EU-Ausland ansässigen Mandanten durch die Mitteilung der USt-IdNr gegenüber der Klägerin in deren Offenlegung in Zusammenfassenden Meldungen eingewilligt. Dies ergebe sich aus dem EU-weit harmonisierten –und daher auch ausländischen Unternehmern als Leistungsempfängern bekannten– System der Besteuerung innergemeinschaftlicher Dienstleistungen.
Ob § 18a des Umsatzsteuergesetzes nicht ohnehin die anwaltliche Schweigepflicht zulässigerweise einschränkt, konnte deshalb offenbleiben.
Quelle: BFH-Urteil vom 27. September 2017 XI R 15/15
4. Januar 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/09/Steuerberatung.jpg?fit=1643%2C1156&ssl=1 1156 1643 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-01-04 10:05:032018-05-07 13:24:50Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben

Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen

Einkommensteuer, Privatpersonen

Der Sonderausgabenabzug für Schulgeld beim Besuch von Privatschulen setzt nicht voraus, dass die zuständige Schulbehörde in einem Grundlagenbescheid bescheinigt, die Privatschule bereite ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vor.

Wie der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. Juni 2017 entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nun klargestellt hat, muss daher die Finanzbehörde die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss prüfen.

Führt eine Privatschule nicht zu einem anerkannten Schul- oder Berufsabschluss, sondern bereitet sie lediglich auf einen solchen vor, muss nachgewiesen werden, dass sie eine ordnungsgemäße Vorbereitung gewährleistet. Ansonsten ist das Schulgeld nicht in den Grenzen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG als Sonderausgabe abziehbar.

Der BFH hatte jetzt zu entscheiden, wer in welcher Form die Erfüllung dieser Voraussetzung zu beurteilen hat. Nach seinem Urteil obliegt die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden.

Im Streitfall besuchte die Tochter der Kläger eine Privatschule, die auf die Mittlere Reife vorbereitet. Die Prüfung wurde von einer staatlichen Schule abgenommen. Das FA verweigerte für das Streitjahr 2010 den Sonderausgabenabzug für das Schulgeld, weil die Kläger keinen Anerkennungsbescheid der zuständigen Kultusbehörde für die Privatschule vorgelegt hätten.

Das FG war hingegen der Auffassung, ein solcher Anerkennungsbescheid sei gesetzlich nicht gefordert. Zudem bejahte das FG die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und gab damit der Klage statt.

Der BFH sieht dies ebenso und stellt sich damit gegen das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. März 2009 (BStBl I 2009, 487).

Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG zeigten, dass ein Grundlagenbescheid nicht erforderlich sei, in dem die Schulbehörde bescheinigt, dass eine ordnungsgemäße Vorbereitung gegeben sei.

Wenn der Gesetzgeber auf eine verbindliche Entscheidung durch eine Schulbehörde verzichte und die Finanzbehörden mit der Prüfung betraue, möge das vielleicht nicht zweckmäßig sein. Es bleibe dem zuständigen FA aber unbenommen, sich mit den Schulbehörden in Verbindung zu setzten und deren Einschätzung zur Erfüllung der schulischen Kriterien bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.

Quelle: BFH-Urteil vom 20. Juni 2017 X R 26/15 zu § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG

3. Januar 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2014/05/Fotolia_48755174_M.jpg?fit=1688%2C1125&ssl=1 1125 1688 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-01-03 16:26:302018-05-07 13:24:50Abzugsfähigkeit von Schulgeld bei Privatschulen
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