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Buchführung und Verfahrensdokumentation

Ärzte und Gesundheitswesen, Buchführung und Bilanzierung, Gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen

Die Finanzverwaltung beschreibt und regelt in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) die nach ihrer Auffassung nötigen Prozesse vom Belegeingang, Verarbeitung, Aufbewahrung und Vernichtung von Buchführungsunterlagen.

Nachdem diese Grundsätze bereits vor einiger Zeit veröffentlicht wurden, ist jetzt auch die letzte Schonfrist ausgelaufen und Finanzämter und Betriebsprüfer werden in den kommenden Veranlagungszeiträumen genauer auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung achten.

Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze, kann zu deutlichen Hinzuschätzungen beim Jahresergebnis führen, was wiederum zu einer höheren Steuerlast für Sie führen kann. Die Finanzverwaltung geht dabei für die Unternehmen davon aus, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung durch eine sogenannte Verfahrensdokumentation nachzuweisen ist.

Deswegen möchten wir gemeinsam mit Ihnen zu Ihrer Absicherung eine Verfahrensdokumentation entwickeln, welche Sie genau vor solchen Risiken schützen soll. Hierfür werden wir die bereits bestehenden Abläufe in Ihrem Unternehmen analysieren und optimieren, um eine GoBD-konforme Buchhaltung sicherzustellen.

Zur Vereinbarung eines Termins können Sie die unten stehende Schaltfläche nutzen oder einfach unter 0941/6009280 anrufen. Bei weiteren Fragen können Sie selbstverständlich gerne jederzeit ebenfalls Kontakt mit uns aufnehmen.

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11. Oktober 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
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