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QJS Queck Jobst Schäfer | Steuerberater Wirtschaftsprüfer | Regensburg Cham
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Corona: Strafrechtliche Risiken

Corona, Insolvenzrecht, Recht, Unternehmen

Wer die staatlichen Zuschüsse voreilig beziehungsweise unberechtigt in Anspruch nimmt, kann sich wegen Subventionsbetrug, falscher Versicherung an Eides statt oder Insolvenzverschleppung strafbar machen.

Einen ausführlichen zu diesem Thema finden Sie hier.

8. April 2020/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2020/04/covid-19-4966155_1920.jpg?fit=1920%2C1280&ssl=1 1280 1920 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2020-04-08 08:30:502020-04-16 16:19:27Corona: Strafrechtliche Risiken

Schnellkredit der Bayerischen Förderbank (LfA)

Corona, Insolvenzrecht, Recht, Unternehmen

Die KfW hat am 06.04.2020 ihren Schnellkredit vorgestellt, am 07.04.2020 hat die bayerische Förderbank (LfA) nachgezogen:

Die Bayerische Staatsregierung hat am 07. April 2020 einen LfA-Schnellkredit für Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beschlossen. Der Schnellkredit ergänzt die aus Anlass der Corona-Krise bereits erlassenen Hilfsprogramme.

Während bei den geltenden Krediten die durchleitenden Banken und Sparkassen die weitere Entwicklung des Unternehmens prüfen und eine Zukunftsprognose abgeben müssen, erfolgt die Kreditvergabe beim LfA-Schnellkredit allein aufgrund vergangenheitsbezogener Daten:
• Das Unternehmen muss im Jahr 2019 bereits Umsatz gemacht haben.
• Das Unternehmen darf am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
• Das Unternehmen muss 2019 einen Gewinn erwirtschaftet haben.
• Weiter prüft die Bank die Zahl der im Unternehmen Beschäftigten.

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, können einen Schnellkredit beantragen:
• Unternehmen mit ein bis fünf Mitarbeitern bis zur Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 50.000 Euro
• Unternehmen mit sechs bis zehn Mitarbeitern bis zur Höhe von drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, höchstens 100.000 Euro.

Bei dem Schnellkredit wird die Hausbank zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Es wird ein einheitlicher Darlehenszins von derzeit 3 Prozent p.a. erhoben.

8. April 2020/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2020/04/covid-19-4966155_1920.jpg?fit=1920%2C1280&ssl=1 1280 1920 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2020-04-08 08:19:442020-04-16 16:20:41Schnellkredit der Bayerischen Förderbank (LfA)

Corona: Der Bund übernimmt für KfW-Schnellkredite die Bürgschaft zu 100%

Allgemein, Corona, Insolvenzrecht, Recht, Unternehmen

Die Bundesregierung spannt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Text der Presseerklärung
7. April 2020/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2020/04/covid-19-4966155_1920.jpg?fit=1920%2C1280&ssl=1 1280 1920 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2020-04-07 07:53:382020-04-16 16:21:47Corona: Der Bund übernimmt für KfW-Schnellkredite die Bürgschaft zu 100%

Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden

Einkommensteuer, Insolvenzrecht, Privatpersonen

 

Die Beteiligten stritten über die Berücksichtigungsfähigkeit einer ausgefallenen privaten Darlehensforderung.

Der Kläger gewährte im August 2010 ein mit 5 % zu verzinsendes Privatdarlehen über rund 24.000 Euro. Ab August 2011 erbrachte der Darlehensnehmer keine Tilgungsleistungen mehr. Im Jahr 2012 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Darlehensnehmers eröffnet. Der Kläger meldete daraufhin die Restforderung von rund 19.000 Euro zur Insolvenztabelle an – letztlich ohne Erfolg. Die Insolvenzverwalterin zeigte im Oktober 2012 gegenüber dem Amtsgericht die Masseunzulänglichkeit an. Im Jahr 2016 wurde das Insolvenzverfahren schließlich eingestellt.

Die Kläger machten den Verlust aus der Darlehensforderung in ihrer Einkommensteuererklärung für 2012 geltend. Das beklagte Finanzamt vertrat jedoch – ebenso wie das Finanzgericht Düsseldorf – zunächst die Auffassung, dass der Darlehensverlust nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden könne. Dem ist der Bundesfinanzhof im anschließenden Revisionsverfahren (Az. VIII R 13/15) entgegen getreten und hat den Rechtsstreit an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Im zweiten Rechtszug hat das Finanzgericht Düsseldorf der Klage nunmehr stattgegeben und entschieden, dass der Verlust der Kapitalforderung bereits im Streitjahr 2012 berücksichtigt werden könne. Dies ergebe sich aus den besonderen Umständen des Streitfalls. Mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Jahr 2012 sei klar gewesen, dass die Insolvenzgläubiger wie der Kläger nach der Einschätzung der Insolvenzverwalterin keine Rückzahlungen mehr erhalten würden. Auf den weiteren Fortgang des Verfahrens und etwaige Änderungen der Vermögenslage bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens komme es nicht an.

Die Höhe des Forderungsverlusts (rund 19.000 Euro) war zwischen den Beteiligten nicht streitig.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof erneut zugelassen.

Quelle: FG Düsseldorf, Mitteilung vom 06.09.2018 zum Urteil 7 K 3302/17 vom 18.07.2018

6. September 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/09/Steuerberatung.jpg?fit=1643%2C1156&ssl=1 1156 1643 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-09-06 15:22:132018-09-06 15:22:13Ausfall einer privaten Darlehensforderung kann mit Anzeige der Masseunzulänglichkeit steuerlich berücksichtigt werden

Überschuldung: Knapp 700.000 Bundesbürger warten auf den Erlass der Schulden

Insolvenzrecht, Privatpersonen
Seit 2011 sinken die Privatinsolvenzen in Deutschland. Trotz dieser positiven Entwicklung befinden sich aktuell 692.612 Bundesbürger im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase und warten auf eine Restschuldbefreiung und damit auf den Erlass ihrer Schulden.Die betroffenen Personen müssen in der Wohlverhaltensperiode bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbliebenen Schulden befreit werden zu können. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass vor allem die pfändbaren Beträge des Sach- und Geldvermögens an den Treuhänder geleistet werden. Zudem müssen die betroffenen Personen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen.

In Bremen (141 Privatpersonen je 10.000 Einwohner), Niedersachsen (112) und Hamburg (111) befinden sich relativ gesehen die meisten Personen in der Wohlverhaltensphase. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 85 Privatpersonen je 10.000 Einwohner bzw. bei 0,85 Prozent. Weit weniger Privatpersonen leben in Bayern und Baden-Württemberg (60 Privatpersonen je 10.000 Einwohner) in der Wohlverhaltensphase.

Absolut gesehen stehen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (171.690), Niedersachsen (87.600) und Bayern (76.377) an der Spitze der Statistik.

Das Verhältnis von Männern zu Frauen ist ungleichmäßig ausgeprägt. 400.589 Männer warten derzeit im Rahmen des Privatinsolvenzverfahrens auf den Schuldenschnitt (292.023 Frauen).

Knapp 10 Prozent der Personen (68.872), die aktuell auf einen Schuldenerlass warten, sind zwischen 18 und 30 Jahre alt. 12,5 Prozent der Betroffenen (86.921) sind dagegen 61 Jahre oder älter. Die Ursachen für die Betroffenen in dieser Altersgruppe liegen im sinkenden Rentenniveau und steigender Besteuerung begründet. Der wachsende Niedriglohnsektor, aber auch Krankheiten und die damit verbundenen Kosten tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen im Alter von Überschuldung und Privatinsolvenzen betroffen sind. Der Großteil der Bürger, die sich aktuell in der Wohlverhaltensphase befinden, sind zwischen 41 und 50 Jahre alt (198.965 Fälle bzw. 28,7 Prozent).

Die Wohlverhaltensphase betrug bis Mitte 2014 einheitlich sechs Jahre. Damit kann für die 2010 eröffneten Insolvenzverfahren frühestens im Jahr 2016 die Restschuldbefreiung erteilt werden. 2014 wurden durch die Insolvenzrechtsreform zwei mögliche Verkürzungen eingeführt. Eine Verkürzung um ein Jahr auf 5 Jahre erhalten Betroffene, die zumindest die Verfahrenskosten aufbringen können. Personen, die zudem eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von 36 Monaten an die Gläubiger leisten, können nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erlangen.

Nicht alle Bürger kommen in den Genuss der Restschuldbefreiung, da diese unter Umständen versagt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt oder wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.

Zu den Gründen von Privatinsolvenzen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der überwiegende Teil der Privatpersonen hat vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften Schulden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage von Bürgel.

Quelle: Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG

21. Juli 2016/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/05/Fotolia_42031569_M-2.jpg?fit=1691%2C1123&ssl=1 1123 1691 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2016-07-21 16:40:412018-05-07 13:25:20Überschuldung: Knapp 700.000 Bundesbürger warten auf den Erlass der Schulden

Firmeninsolvenzen sinken 2015 um 5,4 %, verursachen aber Milliardenschäden

Insolvenzrecht, Unternehmen

Männer führen Firmen doppelt so oft in eine Insolvenz wie Frauen

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist 2015 weiter gesunken. Insgesamt mussten im letzten Jahr 23.222 Unternehmen eine Insolvenz anmelden. Dies entspricht einem Rückgang um 5,4 % im Vergleich zum Jahr 2014 (24.549). „Es ist der sechste Rückgang bei den Firmeninsolvenzen in Folge und der niedrigste Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999“, kommentiert Bürgel Geschäftsführer Dr. Norbert Sellin die aktuellen Zahlen. Im Zehn-Jahresvergleich ist die Zahl der Firmeninsolvenzen um 36,9 % zurückgegangen. 2005 gab es in Deutschland noch 36.843 Firmenpleiten.

„Die Unternehmen in Deutschland profitieren von den für sie günstigen Rahmenbedingungen“, so Dr. Sellin. Die Gründe für die rückläufigen Insolvenzzahlen sind weiterhin die stabile Binnenkonjunktur und günstige Finanzierungsbedingungen. Der private Konsum treibt die Konjunktur aufgrund eines hohen Beschäftigungsniveaus an. Da ein enger Zusammenhang zwischen der konjunkturellen Entwicklung und der Insolvenzhäufigkeit von Unternehmen besteht, ist der Hauptgrund für den erneuten Rückgang der Firmeninsolvenzen daher in dem guten konjunkturellen Umfeld zu sehen. „Für das Jahr 2016 gehen wir von einem Rückgang um 2 % aus und rechnen mit 22.700 Firmeninsolvenzen“, prognostiziert Dr. Sellin.

Erstmals hat die Wirtschaftsauskunftei Bürgel daher untersucht, ob mehr Männer oder Frauen an der Spitze von insolventen Unternehmen stehen. Das Ergebnis ist eindeutig: In mehr als doppelt so vielen Fällen stehen ein oder mehrere Männer an der Spitze eines insolventen Unternehmens. Laut Analyse melden 85 je 10.000 (0,85 %) Unternehmen mit einem oder mehr männlichen Entscheidern (z. B. Geschäftsführer oder Inhaber) eine Insolvenz an – im Vergleich dazu sind es nur 42 je 10.000 Firmen (0,42 %) mit einer oder mehreren Frauen in der Führungsetage. Auch gemischt geführte Unternehmen sind weniger von einer Zahlungsunfähigkeit betroffen (50 je 10.000 Unternehmen; 0,5 %). Absolut gesehen gab es bei 18.676 (80,5 %) der insolventen Unternehmen nur einen Entscheider an der Firmenspitze.

Trotz des sechsten Rückganges in Folge gab es 2015 auch negative Entwicklungen. Firmeninsolvenzen führen weiterhin zu Schäden in Milliardenhöhe und haben daher eine hohe volkswirtschaftliche Relevanz. In der Summe beliefen sich die durch Insolvenzen verursachten Schäden 2015 auf circa 19,7 Milliarden Euro (2014: 26 Milliarden Euro). Ursache für den Rückgang sind die vergleichsweise geringen Großinsolvenzen im Jahr 2015. Zudem waren erneut über 220.000 Arbeitnehmer von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen. Die größte Einzelinsolvenz im Jahr 2015 meldete mit knapp 3.500 Mitarbeitern Imtech an.

Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer zeigen sich 2015 große regionale Unterschiede. Die meisten Firmenpleiten gab es – wie bereits im letzten Jahr – in Nordrhein-Westfalen. Bei den absoluten und relativen Zahlen ist das flächengrößte Bundesland führend in der Insolvenzstatistik. 7.326 bzw. 109 je 10.000 Unternehmen mussten 2015 in Nordrhein-Westfalen eine Insolvenz anmelden. In der relativen Betrachtung (Firmeninsolvenzen je 10.000 Unternehmen) ändert sich die Reihenfolge. Nach Nordrhein-Westfalen (109) hat Bremen mit 105 Pleiten je 10.000 Unternehmen die höchste Insolvenzdichte. Es folgen mit Berlin (95), Hamburg (93), Schleswig-Holstein (90), Saarland (89) und Sachsen-Anhalt (85) Bundesländer, die alle über dem Bundesdurchschnitt von 72 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen liegen. Die wenigsten Firmeninsolvenzen gab es 2015 in Baden-Württemberg (42 je 10.000 Firmen), gefolgt von Bayern (50), Thüringen und Brandenburg (je 52).

In vier Bundesländern steigen die Fallzahlen entgegen dem Bundestrend an. Den deutlichsten Zuwachs verzeichnet Bayern mit 4 % mehr Insolvenzen. Aber auch in Berlin (+3,7 %), Mecklenburg-Vorpommern (+2,7 %) und in Baden-Württemberg (+1,5 %) gab 2015 mehr Firmeninsolvenzen als im vergangenen Jahr. Den deutlichsten Rückgang meldete Brandenburg mit 15,9 % weniger Insolvenzen.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat ihren negativen Trend fortgesetzt und den Anteil am Insolvenzgeschehen weiter erhöht. Die Insolvenzen stiegen um 4,6 % auf 2.144 Fälle. Im relativen Vergleich führt die UG mittlerweile die Insolvenzstatistik an. Die Quote liegt bei 225 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

Hinsichtlich der Insolvenzdichte in den Hauptbranchen zeigt sich, dass Logistikunternehmen stark von Insolvenzen betroffen sind. Hier liegt die Quote im Jahr 2015 bei 138 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Es folgen das Baugewerbe (97) und der Handel (78). Geringe Werte liefern die Energiebranche (16) und das verarbeitende Gewerbe (45).

Ein Blick auf die Unternehmensgröße zeigt, dass im Jahr 2015 vor allem kleine Unternehmen eine Insolvenz anmelden mussten. Der Anteil der Firmen mit maximal 5 Mitarbeitern betrug 80,1 %.

Quelle: Bürgel, Pressemitteilung vom 14.01.2016

14. Januar 2016/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/09/Bilanz-unter-der-Lupe.jpg?fit=800%2C600&ssl=1 600 800 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2016-01-14 17:01:352018-05-07 13:25:35Firmeninsolvenzen sinken 2015 um 5,4 %, verursachen aber Milliardenschäden
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