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Immer mehr Unternehmen von der Corona-Pandemie betroffen

Corona, Managementberatung, Recht, Unternehmen
Corona-Virus

ZEW, Pressemitteilung vom 20.04.2020

Die aktuelle Corona-Krise schlägt sich auch auf den Internetseiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen nieder. Innerhalb der vergangenen vier Wochen hat sich der Anteil der Unternehmen, welche die Corona-Pandemie auf ihrer Webseite erwähnen, um knapp vierzig Prozent auf zuletzt mehr als 150.000 Unternehmen (14,2 Prozent) erhöht. Sowohl der Anteil der betroffenen Unternehmen, als auch die Gründe für die Nennung unterscheiden sich dabei je nach Branche und geografischer Lage. Zu diesen Beobachtungen kommt eine bislang einzigartige Online-Auswertung von Unternehmenswebseiten des ZEW Mannheim und der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen in Kooperation mit dem Startup-Unternehmen istari.ai.

Die Wissenschaftler/innen erheben zweimal wöchentlich aktuelle Daten, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen in Deutschland zu untersuchen. Dazu werden mithilfe eines von istari.ai entwickelten automatisierten Verfahrens Unternehmenswebseiten nach Nennungen der Corona-Pandemie durchsucht. Grundlage der Untersuchung sind 1,36 Millionen Webadressen von Unternehmen, die dem Mannheimer Unternehmenspanel entnommen wurden. Zwischen dem 19. März und dem 15. April 2020 ist der Anteil der Unternehmen, die über das Coronavirus berichten, um vierzig Prozent auf mehr als 14 Prozent angestiegen. Dabei zeigen sich teils deutlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen.

“Die Corona-Pandemie wird häufiger auf Webseiten der öffentlichen Verwaltung, von Unterhaltungsbetrieben sowie bei Bildungs- und Erziehungseinrichtungen angesprochen. Deutlich seltener finden sich solche Hinweise dagegen etwa im Baugewerbe und dem Großhandel. Auch die Dynamik ist sehr unterschiedlich. Besonders ausgeprägt war diese in den vergangenen vier Wochen etwa im Gesundheitswesen”, sagt Jan Kinne, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich “Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik”, Mitgründer von istari.ai sowie Mitautor der Kurzexpertise.

West-Ost-Gefälle im bundesweiten Vergleich

Im bundesweiten Vergleich zeigt sich außerdem ein West-Ost-Gefälle: Gerade in den neuen Bundesländern befinden sich weniger Unternehmen, die auf ihren Internetseiten auf die Corona-Pandemie eingehen. Auch beim Zuwachs der Unternehmen, die auf ihren Internetseiten auf die Corona-Pandemie eingehen, zeigt sich ein großer Teil der Dynamik im Westen und Südwesten der Bundesrepublik.

Neben den Erwähnungen der Corona-Pandemie untersuchen die Wissenschaftler/innen insbesondere auch, in welchem Kontext diese Erwähnungen auf den Unternehmenswebseiten vorkommen. “Mit unserem bei istari.ai entwickelten KI-Webanalysemodell können wir die betroffenen Unternehmen in verschiedene Gruppen einteilen, je nachdem in welchem Kontext über die Pandemie berichtet wird. Auf diese Weise lassen sich etwa Unternehmen, die beispielsweise über Schließungen berichten, von solchen unterscheiden, die vielleicht nur geänderte Öffnungszeiten ankündigen”, sagt Jan Kinne. “Dabei hat sich gezeigt, dass es auch hier deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Regionen und Branchen gibt. Nach unseren Erkenntnissen haben beispielsweise Unternehmen aus der Unterhaltungs- und Kulturbranche besonders mit Problemen zu kämpfen. Andererseits gibt es im Nordosten Deutschlands sehr viele Unternehmen, die davon berichten, dass sie keine größeren Problem haben”, so Kinne.

Eine der Besonderheiten der Auswertung ist die fast tagesaktuelle Verfügbarkeit der Resultate. “Der auf Webdaten und Künstlicher Intelligenz basierende Ansatz von istari.ai liefert in sehr kurzer Zeit aussagekräftige Ergebnisse für so viele Unternehmen, dass auch detaillierte regionale und branchenbezogenen Auswertungen möglich werden”, erklärt Prof. Dr. Peter Winker, JLU-Professor und Mitautor der Studie, “ein vergleichbares Instrument wurde bisher noch nicht eingesetzt.”

Die Kurzexpertise finden Sie auf der Homepage des ZEW.

21. April 2020/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2020/04/covid-19-4966155_1920.jpg?fit=1920%2C1280&ssl=1 1280 1920 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2020-04-21 16:01:072020-04-21 16:01:07Immer mehr Unternehmen von der Corona-Pandemie betroffen

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Managementberatung, Recht, Unternehmen

BMJV, Pressemitteilung vom 20.04.2020

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat am 20.04.2020 ihren Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Mit dem im Koalitionsvertrag verabredeten Reformvorhaben soll das teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht dankte den Expertinnen und Experten, die den Regelungsvorschlag in den letzten eineinhalb Jahren erarbeitet haben:

“Mit dem Gesetzentwurf hat die Kommission drängende Probleme der Praxis angepackt. Die Gesellschaften sollen nach außen transparenter werden und interne Abstimmungsprozesse der Unternehmen sollen durch klare Regelungen einfach und rechtssicher werden. Darüber hinaus soll der Wechsel der Gesellschaftsformen erleichtert werden. Damit haben wir eine exzellente Grundlage, um die Diskussion mit Ländern und Verbänden sowie der Fachöffentlichkeit zu beginnen und anschließend zügig das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten.”

Das von der Kommission vorgelegte Gesetzespaket, das einschließlich aller Folgeanpassungen eine Änderung von 39 Gesetzen vorsieht, umfasst insbesondere folgende Vorschläge:

  • Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts soll ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können.
  • Die handelsrechtlichen Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co.KG, sollen für freiberufliche Tätigkeiten wie beispielsweise von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugänglich sein.
  • Für Personengesellschaften soll ein gesetzlich geregeltes Beschlussmängelrecht eingeführt werden, damit Unternehmen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell klären und lähmende Schwebezustände vermeiden können.

Der Kommission von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gehörten der frühere Vorsitzende des Gesellschaftsrechtssenats des Bundesgerichtshofs Professor Dr. Alfred Bergmann, die Professorinnen und Professoren Barbara Grunewald (Köln), Carsten Schäfer (Mannheim), Frauke Wedemann (Münster) und Johannes Wertenbruch (Marburg) sowie aus der Praxis Notar Dr. Marc Hermanns, Rechtsanwalt Professor Dr. Thomas Liebscher und Rechtsanwältin Dr. Gabriele Roßkopf an.

Gesetzentwurf, Abschlussbericht und Thesenpapiere zum Entwurf

Zusammenfassende Informationen zu dem Gesetzentwurf der Expertenkommission zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

21. April 2020/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2014/05/Fotolia_48755174_M.jpg?fit=1688%2C1125&ssl=1 1125 1688 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2020-04-21 15:57:112020-04-21 15:57:11Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Jedes dritte Unternehmen digitalisiert seine Post

Managementberatung, Unternehmen

Immer mehr Unternehmen wollen auf Briefpost verzichten und setzen zunehmend auf digitale Kommunikation. So haben 30 Prozent ihre Briefpost bereits digital ersetzt. Vor zwei Jahren waren es 25 Prozent. Bei weiteren 44 Prozent trifft dies in Teilen bereits zu. Das zeigt der Digital Office Index 2018 – eine repräsentative Befragung von 1.106 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern des Digitalverbands Bitkom. „Unternehmen, die Dokumente digitalisieren, arbeiten nachweislich effizienter“, sagt Nils Britze, Bitkom-Experte für Digitale Geschäftsprozesse. „Klassische Briefpost erzeugt höhere Kosten und belastet die Umwelt. Viele Prozesse innerhalb eines Unternehmens lassen sich dank digitaler Technologien und der richtigen Software ganz ohne Papier abwickeln. Das fängt bei einer simplen E-Mail an und hört bei Systemen zur Digitalisierung der Eingangspost und dem systematischen Enterprise Content Management nicht auf.“

Nur für 14 Prozent wollen Briefpost nicht digital abwickeln

Besonders digital aufgestellt in Sachen Kommunikation sind die Großunternehmen mit 500 Mitarbeitern und mehr. Dort sagen bereits 52 Prozent, dass es in ihrem Unternehmen gelingt, Briefpost durch digitale Kommunikation zu ersetzen (2016: 29 Prozent). Bei den kleinen Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern gelingt dies bereits 30 Prozent (2016: 26 Prozent). Bei den Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern haben 24 Prozent (2016: 23 Prozent) schon umgestellt. Nur in 14 Prozent der Unternehmen wird die Umstellung von analoger Briefpost auf digitale Kommunikation aktuell nicht diskutiert.

Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 17.09.2018

18. September 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/10/Fotolia_51266547_M.jpg?fit=1378%2C1378&ssl=1 1378 1378 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-09-18 15:55:302018-09-18 15:55:30Jedes dritte Unternehmen digitalisiert seine Post

Unternehmen setzen verstärkt auf Digitalisierungs-Teams

Managementberatung, Unternehmen

Unternehmen schaffen verstärkt eigene Abteilungen oder Teams, die sich ausschließlich mit der Digitalisierung beschäftigen. Allerdings sagen in Deutschland immer noch rund zwei Drittel (69 Prozent) der Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern, dass sie keine solche organisatorische Einheit geschaffen haben. Im vergangenen Jahr lag der Anteil mit drei Viertel (77 Prozent) noch höher. So gibt jedes vierte Unternehmen (26 Prozent, 2017: 20 Prozent) an, eine Digitalisierungseinheit innerhalb der IT-Abteilung geschaffen zu haben. Lediglich weitere 4 Prozent (2017: 2 Prozent) haben eine eigenständige Einheit außerhalb der IT-Abteilung aufgebaut. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zum Stand der Digitalisierung der deutschen Wirtschaft unter 604 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Digitalisierung bedeutet in erster Linie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Unternehmen sollten das nicht nebenbei versuchen, sondern die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitstellen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „So wie die Entwicklung einer Digitalstrategie Chefsache sein sollte, so darf die Umsetzung nicht einzelnen Fachabteilungen alleine überlassen werden, sie muss von einem Digitalisierungsteam begleitet werden.“

Kleine und mittelständische Unternehmen hinken hinterher

Aktuell besteht die Gefahr, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen Chancen verspielen und gegenüber größeren Wettbewerbern weiter zurückfallen. So geben 74 Prozent der Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern und 61 Prozent derjenigen mit 100 bis 499 Mitarbeitern an, über keine Digitalisierungseinheit zu verfügen. Bei den Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten beträgt der Anteil dagegen nur 24 Prozent. Umgekehrt haben 22 Prozent der Großunternehmen eine eigenständige Digitalisierungseinheit außerhalb der IT-Abteilung geschaffen. Unter den mittelständischen Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern sind es gerade einmal 6 Prozent, unter den kleineren mit 20 bis 99 Mitarbeitern sogar nur 2 Prozent.

Große Mehrheit ohne Chief Digital Officer oder vergleichbare Position

Die große Mehrheit der deutschen Unternehmen verzichtet zudem darauf, die Position eines Chief Digital Officer (CDO) oder eines Leiters Digitalisierung zu schaffen. Nur in jedem zehnten Unternehmen (10 Prozent) existiert eine entsprechende Stelle. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede je nach Unternehmensgröße. Unter den Unternehmen mit 500 und mehr Mitarbeitern beträgt der Anteil 44 Prozent, unter den mittelständischen Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern aber lediglich 24 Prozent und bei den kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern sogar nur 6 Prozent. „Je kleiner ein Unternehmen ist, umso schwieriger ist es natürlich, Mitarbeiter alleine für den Prozess der Digitalisierung einzusetzen und entsprechende Leitungspositionen zu schaffen“, so Berg. „Aber die Digitalisierung bietet gerade kleineren Unternehmen so viele Chancen und verändert ihre Märkte ebenso wie jene der Großen. Wer heute mutige Entscheidungen trifft, wird davon morgen profitieren.“

Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 07.09.2018

11. September 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/10/Fotolia_51266547_M.jpg?fit=1378%2C1378&ssl=1 1378 1378 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-09-11 18:19:332018-09-11 18:19:33Unternehmen setzen verstärkt auf Digitalisierungs-Teams

Zwei von drei Unternehmen nutzen Cloud Computing

Managementberatung, Unternehmen
  • Unter Großunternehmen sind 83 Prozent Cloud-Anwender
  • 30 Prozent setzen auf Public-Cloud-Lösungen
  • Konformität mit DSGVO ist Top-Kriterium bei der Anbieterauswahl

Cloud Computing hat sich etabliert: Im Jahr 2017 nutzten zwei Drittel aller Unternehmen (66 Prozent) Rechenleistungen aus der Cloud. Im Vergleich zum Vorjahr wuchs der Anteil der Nutzer auf dem erreichten hohen Niveau damit sehr leicht (2016: 65 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research im Auftrag der KPMG AG unter 557 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland. Danach plant oder diskutiert jedes fünfte Unternehmen (21 Prozent) den Cloud-Einsatz, für weitere 13 Prozent ist dies hingegen kein Thema. „Cloud Computing hilft Unternehmen jeder Größenordnung, die Herausforderungen der digitalen Transformation zu meistern. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt“, sagte Dr. Axel Pols, Geschäftsführer von Bitkom Research bei der Vorstellung der Studienergebnisse im Rahmen der Cebit.

Aus Großunternehmen ist Cloud Computing kaum noch wegzudenken. Acht von zehn Unternehmen (83 Prozent) mit mehr als 2.000 Mitarbeitern setzen mittlerweile auf Cloud-Dienste. In Unternehmen mit 100 bis 1.999 Mitarbeitern liegt die Cloud-Nutzung bei 65 Prozent, ähnlich hoch wie bei kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern (66 Prozent). „Ob Kleinstbetrieb oder Großkonzern – Cloud Computing hat sich in aller Breite durchgesetzt“, sagte Peter Heidkamp, Head of Technology bei KPMG.

Cloud Computing bezeichnet aus Sicht der Anwender die bedarfsgerechte Nutzung von IT-Leistungen wie beispielsweise Software, Speicherplatz oder Rechenleistung über Datennetze. Das Datennetz kann ein unternehmens- bzw. organisationsinternes Intranet (Private Cloud Computing) oder das öffentliche Internet (Public Cloud Computing) sein. So nutzte im vergangenen Jahr die Hälfte der Unternehmen (51 Prozent) Private-Cloud-Anwendungen, fast ein Drittel (31 Prozent) setzte auf Public-Cloud-Lösungen. Dabei ziehen immer mehr Unternehmen die Public Cloud in Betracht. War im Jahr 2016 für mehr als die Hälfte (55 Prozent) die Public Cloud noch kein Thema, so sagen dies im Jahr 2017 nur noch 42 Prozent.

Wer auf die Public Cloud setzt, zieht daraus mehrere Vorteile. Einerseits ist man räumlich unabhängiger. Drei von vier Public-Cloud-Nutzern (75 Prozent) bestätigen eine Verbesserung beim ortsunabhängigen Zugriff auf ihre IT. Zwei Drittel (66 Prozent) sehen eine schnellere Skalierbarkeit der eigenen Ressourcen. Für die Hälfte (50 Prozent) wurde die Sicherheit ihrer Daten durch die Public Cloud verbessert. Jedes fünfte Unternehmen gibt jeweils an, dass der Verwaltungsaufwand abgenommen hat (21 Prozent) oder dadurch IT-Kosten gesenkt wurden (18 Prozent). Dagegen sagt ein Viertel (25 Prozent) der Public Cloud-Nutzer, dass es in den letzten 12 Monaten zu Sicherheitsvorfällen in den von ihnen genutzten Cloud-Lösungen gekommen ist. Für weitere 21 Prozent bestand ein solcher Verdacht. Pols: „Für Unternehmen ist das Thema Sicherheit entscheidend, wenn sie Anwendungen in der Public Cloud nutzen. Wer hier als Anbieter überzeugt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.“

Sorge um die Datensicherheit ist auch ein Hauptgrund, weshalb ein Teil der Wirtschaft noch nicht auf die Public Cloud setzt. Fast zwei Drittel der Nichtnutzer (63 Prozent) fürchten einen unberechtigten Zugriff auf sensible Unternehmensdaten. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) hat Sorge, dass Daten in der Cloud verloren gingen. Jeder zweite Nichtnutzer (50 Prozent) vermutet eine unklare Rechtslage. Unter dem Strich aber lässt die Skepsis gegenüber der Cloud in den Unternehmen etwas nach: Nur noch jeder dritte Nicht-Nutzer (35 Prozent) berichtet von internem Widerstand (2016: 40 Prozent) oder Zweifeln an der Integrationsfähigkeit der Public-Cloud-Lösungen mit der internen IT (33 Prozent, 2016: 43 Prozent). „Die Cloud-Anbieter haben gute Aufklärungsarbeit geleistet und an Vertrauen gewonnen“, so Heidkamp.

Wer Cloud-Anwendungen nutzt oder damit plant, für den ist Datenschutz das Top-Kriterium, wenn es um die Auswahl eines Cloud-Dienstleisters geht. Praktisch alle Unternehmen (97 Prozent) geben an, dass für sie die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung bei Cloud-Lösungen unverzichtbar ist. Für Acht von Zehn (79 Prozent) ist es essentiell, eine Ausstiegsstrategie bei Cloud-Angeboten zu haben. Drei Viertel (76 Prozent) sagen, dass ihr Cloud-Anbieter seinen Hauptsitz in der EU haben muss. „Die jetzt gültige Datenschutz-Grundverordnung ist auch ein Grund für Rechtsunsicherheit bei Unternehmen, die beim Cloud Computing zögern“, so Pols. Anbieter mit Sitz in der EU besäßen daher einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Die durchgehende Verfügbarkeit von Cloud-Diensten ist für die gewerblichen Kunden entscheidend. In der Vergangenheit beklagten jedoch viele Unternehmen Ausfälle. Insgesamt konnten sieben von zehn Cloud-Anwendern (69 Prozent) kurzzeitig nicht auf ihre Cloud-Lösungen zugreifen. Dafür gibt es verschiedene Ursachen: Am häufigsten waren technische Probleme auf Seiten des Cloud-Providers (46 Prozent) dafür verantwortlich. Bei etwa jedem vierten Unternehmen (23 Prozent) waren technische Probleme in der internen IT der Grund, bei jedem dritten Unternehmen (35 Prozent) eine fehlende Netzwerkanbindung. 30 Prozent blieben im Vorjahr gänzlich von Ausfällen verschont. „Viele merken erst bei einem Ausfall, dass mit der Nutzung von Public-Cloud-Diensten nicht zwingend die notwendige Verfügbarkeit für Anwendungen sichergestellt ist. Eine durchdachte Sicherheitskonzeption kann dies verhindern“, so Marko Vogel, Director Cybersecurity bei KPMG.

Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 12.06.2018

14. Juni 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/10/Fotolia_51266547_M.jpg?fit=1378%2C1378&ssl=1 1378 1378 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-06-14 16:45:242018-06-14 16:45:24Zwei von drei Unternehmen nutzen Cloud Computing

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) startet

Ärzte und Gesundheitswesen, Buchführung und Bilanzierung, Gemeinnützige Einrichtungen, Managementberatung, Unternehmen

Nach der Finanzverwaltung haben jetzt auch die Kreditinstitute die digitalen Möglichkeiten für sich entdeckt. Während sich die E-Bilanz in den letzten Jahren bereits zu einem Massenverfahren mit jährlich mehreren Millionen Übermittlungen von digitalen Jahresabschlüssen entwickelt hat, will nunmehr auch die Kreditwirtschaft auf diesen Zug aufspringen.

Bisher leiten Unternehmen oder deren Steuerberater die Jahresabschlüsse überwiegend in gedruckter Form oder als PDF an die Banken und Sparkassen weiter. Dort werden diese manuell erfasst, damit sie von den bank- bzw. sparkasseneigenen Analysesystemen erkannt werden können. Durch den „Digitalen Finanzbericht“ (DiFin) soll dieser Medienbruch zukünftig verhindert werden, indem die Daten im XBRL-Format übertragen werden. Die Kreditwirtschaft verspricht sich hiervon Zeit- und Kostenersparnisse, Unternehmen könnten mit einer schnelleren Kreditentscheidung rechnen.

Für die Steuerberater entstehen durch den digitalen Finanzbericht keine zusätzlichen Haftungsrisiken. Banken und Sparkassen stellen mit der Haftungsklarstellungserklärung rechtlich klar, dass Berater bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt werden, als hätten sie den Abschluss ihren Mandanten zur Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse in Papierform übergeben.

Eine Bank bzw. Sparkasse kann erst dann an dem Verfahren teilnehmen, wenn sie die Haftungsklarstellungserklärung abgegeben hat. Darüber hinaus erklärt der Mandant gegenüber seinem Kreditinstitut mit der sog. Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse.

Die Deutsche Bundesbank hat gemeinsam mit Vertretern der deutschen Finanzwirtschaft Anfang März 2018 den offiziellen Startschuss für DiFin gegeben. Noch in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär im BMF hob Jens Spahn in seinem Grußwort auf dieser Eröffnungsveranstaltung hervor, dass mit dem digitalen Finanzbericht ein weiteres Digitalisierungsprojekt, das zur Vereinfachung und schnelleren Kommunikation aller Beteiligten beiträgt, in den Startlöchern steht. Für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahmen DStI-Vizepräsident StB Torsten Lüth und der Referent für Steuerecht StB Dipl.-Kfm. Mathias Fortenbacher an der Veranstaltung teil.

Die Übermittlung der ersten Digitalen Finanzberichte soll ab April 2018 möglich sein. Derzeit sind jedoch noch nicht alle Softwareanbieter sowie erst ein geringer Anteil der Banken und Sparkassen in der Lage, an diesem Projekt teilzunehmen. Informationen darüber, welche Banken derzeit schon teilnehmen können, finden sich mit weiterführenden Hinweisen auf der DiFin-Homepage (https://www.digitaler-finanzbericht.de/ ).

Damit alle Prozessbeteiligten zukünftig von DiFin profitieren können, ist zudem die Implementierung eines Rückkanals geplant. Über diesen sollen die Steuerberater digital unterstützt werden, z. B. durch den Versand von Zins- und Tilgungsplänen durch die Banken, die zu einer Erleichterung bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung führen können.

Quelle:

DStV, Mitteilung vom 15.03.2018

17. März 2018/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/10/Fotolia_51266547_M.jpg?fit=1378%2C1378&ssl=1 1378 1378 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2018-03-17 15:16:192018-05-07 13:24:48Der Digitale Finanzbericht (DiFin) startet

Neuregelungen zum Oktober/November 2017

Ärzte und Gesundheitswesen, Gemeinnützige Einrichtungen, Managementberatung, Privatpersonen, Recht, Unternehmen

Neuregelungen zum Oktober/November 2017

Verkehrssünder müssen mit deutlich härteren Strafen rechnen. Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise bis 2020. Bei Gerichtsverfahren ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern möglich. Diese und weitere Neuregelungen treten im Oktober und November in Kraft.

Arbeit / Soziales

Mindestlohn für alle Pflegekräfte

Am 1. November 2017 tritt die Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Damit gilt der Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der Pflegebranche. In allen Pflegebetrieben bekommen sie derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro pro Stunde im Osten. Zum 1. Januar 2018 beträgt der Mindestlohn 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Bis 2020 steigt er schrittweise weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn – das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.

Weitere Informationen

Justiz

Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen können künftig mehr Unterstützung zur Verständigung in Anspruch nehmen. Beispielsweise ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern in gerichtlichen Verfahren möglich.

Ab dem 18. April 2018 können Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte ist seit dem 19. Oktober teilweise in Kraft.

Weitere Informationen

Verkehr

Neue Bußgelder im Straßenverkehr

Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeugen nicht Platz macht, zahlt künftig ein deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer wird empfindlich teurer. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung gilt seit dem 19. Oktober.

Weitere Informationen

Wirtschaft

Freies öffentliches WLAN

Die Bundesregierung macht den Weg frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Sie schafft die Störerhaftung ab und fördert so die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots. Die Verordnung ist am 13. Oktober in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Verbraucherschutz

Neue Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug

In Spielzeug auf Wasserbasis wie Fingerfarben, Klebstoffen und Seifenblasen gibt es ab dem 24. November 2017 neue Grenzwerte für die Stoffe Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI): 0,75 mg/kg für CMI; 0,25 mg/kg für MI sowie 1mg/kg für ein 3:1 Gemisch aus CMI und MI. Beide Konservierungsmittel können Kontaktallergien auslösen.

Weitere Informationen

Umwelt

Klärschlammverordnung

Aus Abfall sollen teure Rohstoffe gefiltert werden. Das gilt nun auch für Klärschlamm aus kommunalen Abwasseranlagen. Binnen der nächsten 15 Jahre sollen größere Anlagebetreiber dafür sorgen, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor zurückgewonnen werden kann. Die neue Klärschlammverordnung ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.10.2017

31. Oktober 2017/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/12/iStock_000005415621Medium.jpg?fit=1753%2C1095&ssl=1 1095 1753 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2017-10-31 13:51:242018-05-07 13:24:52Neuregelungen zum Oktober/November 2017

Das Finanzgericht Münster definiert: Ein trockenes Brötchen und Kaffee gelten steuerlich nicht als Frühstück

Ärzte und Gesundheitswesen, Buchführung und Bilanzierung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Managementberatung, Privatpersonen, Umsatzsteuer, Unternehmen

Mit Urteil vom 31.5.2017 – 11 K 4108/14  hat der 11. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind.

Die Klägerin, ein Softwareunternehmen mit 80 Mitarbeitern, bestellte im Streitzeitraum täglich ca. 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen etc.), die in Körben auf einem Buffet in der Kantine für Mitarbeiter sowie für Kunden und Gäste zum Verzehr zur Verfügung standen.

Dabei wurden nur die Brötchen, aber kein Aufschnitt oder sonstige Belege ausgereicht. Zudem konnten sich die Mitarbeiter, Kunden und Gäste ganztägig unentgeltlich aus einem Heißgetränkeautomaten bedienen. Ein Großteil der Brötchen wurde von den Mitarbeitern in der Vormittagspause verzehrt.

Das Finanzamt sah hierin eine unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Mahlzeit an Arbeitnehmer in Form eines Frühstücks, das als Sachbezug mit den amtlichen Sachbezugswerten von 1,50 € bis 1,57 € je Mitarbeiter und Arbeitstag zu besteuern sei.

Der hiergegen erhobenen Klage gab das Finanzgericht Münster statt. Ein trockenes Brötchen und ein Heißgetränk seien kein Sachbezug in Form eines „Frühstücks“ im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1 Sozialversicherungsverordnung.

Zu den Mindeststandards eines Frühstücks gehöre nach dem allgemeinen Sprachgebrauch neben Brötchen und Getränken auch ein entsprechender Brotaufstrich.

Im Streitfall handele es sich deshalb um einen Sachbezug in Form von „Kost“ im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 EStG, was zur Folge habe, dass eine andere Freigrenze Anwendung finde, die im Streitfall nicht überschritten worden sei.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, die dort unter dem Aktenzeichen VI R 36/17 anhängig ist.

18. Oktober 2017/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2014/04/iStock_000005415621Medium.jpg?fit=1753%2C1095&ssl=1 1095 1753 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2017-10-18 15:40:322018-05-07 13:24:52Das Finanzgericht Münster definiert: Ein trockenes Brötchen und Kaffee gelten steuerlich nicht als Frühstück

Expertentalk: Unternehmensübergabe an die nächste Generation

Allgemein, Generationennachfolge, Managementberatung, Unternehmen

Laut einer Studie der KtW-Förderbank stehen in Deutschland ca. 620.000 mittelständische Unternehmen vor einem Generationenwechsel. Bis 2018 sind 4 Mio. Beschäftigte davon betroffen.

Das UnternehmensNachfolgeZentrum Deutschland e.V., kurz UNZD, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die aktuellen und künftigen Unternehmer professionell und ganzheitlich auf diesem Weg zu begleiten. Das Kompetenzteam Ostbayern hat sich aus den Disziplinen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung sowie Mediation formiert und begleitet Übergabeprozesse effizient und verantwortungsbewusst.

Wir laden Sie ein zu unserem Expertentalk „Unternehmensübergabe an die nächste Generation“.

Wir freuen uns, dass wir hierfür die Experten mit Übergabeerfahrung der Commerzbank Regensburg gewinnen konnten.

Die Teilnehmer der Expertenrunden sind:

  • Elisabeth Fränkel, Fränkel + Stoldt Consulting GmbH, Unternehmens- und Finanzberatung
  • Dr. Georg Graml, Kanzlei Dr. Graml & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Judith Mußelmann, Kanzlei Dr. Graml & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Margret Schäfer, Queck Jobst Schäfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • Stefan Neumaier, Kanzlei SN Steuerberatung
  • Ana Sofia Abeln, SparringsPartner in Veränderung & Management , Mediatorin und Coach
  • Christian Feil, Mittelstandsbank Süd, Leiter Niederlassung Regensburg der Commerzbank AG
  • Christoph Bräu, Privat- und Unternehmerkunden Süd, Leiter Unternehmerkunden Nieder­lassung Regensburg der Commerzbank AG

Anmeldungen erbitten wir unter Telefon 0941/6009280 oder unter info@qjs.de oder unter diesem Link.

25. August 2017/0 Kommentare/von Thomas Queck
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