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Expertentalk: Unternehmensübergabe an die nächste Generation

Allgemein, Generationennachfolge, Managementberatung, Unternehmen

Laut einer Studie der KtW-Förderbank stehen in Deutschland ca. 620.000 mittelständische Unternehmen vor einem Generationenwechsel. Bis 2018 sind 4 Mio. Beschäftigte davon betroffen.

Das UnternehmensNachfolgeZentrum Deutschland e.V., kurz UNZD, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die aktuellen und künftigen Unternehmer professionell und ganzheitlich auf diesem Weg zu begleiten. Das Kompetenzteam Ostbayern hat sich aus den Disziplinen Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung sowie Mediation formiert und begleitet Übergabeprozesse effizient und verantwortungsbewusst.

Wir laden Sie ein zu unserem Expertentalk „Unternehmensübergabe an die nächste Generation“.

Wir freuen uns, dass wir hierfür die Experten mit Übergabeerfahrung der Commerzbank Regensburg gewinnen konnten.

Die Teilnehmer der Expertenrunden sind:

  • Elisabeth Fränkel, Fränkel + Stoldt Consulting GmbH, Unternehmens- und Finanzberatung
  • Dr. Georg Graml, Kanzlei Dr. Graml & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Judith Mußelmann, Kanzlei Dr. Graml & Kollegen, Rechtsanwälte
  • Margret Schäfer, Queck Jobst Schäfer Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft
  • Stefan Neumaier, Kanzlei SN Steuerberatung
  • Ana Sofia Abeln, SparringsPartner in Veränderung & Management , Mediatorin und Coach
  • Christian Feil, Mittelstandsbank Süd, Leiter Niederlassung Regensburg der Commerzbank AG
  • Christoph Bräu, Privat- und Unternehmerkunden Süd, Leiter Unternehmerkunden Nieder­lassung Regensburg der Commerzbank AG

Anmeldungen erbitten wir unter Telefon 0941/6009280 oder unter info@qjs.de oder unter diesem Link.

25. August 2017/0 Kommentare/von Thomas Queck
https://i0.wp.com/www.qjs.de/wp-content/uploads/2017/08/HOP_7083_bearbeitet-2.jpg?fit=2500%2C1668&ssl=1 1668 2500 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2017-08-25 15:47:342018-05-07 13:24:53Expertentalk: Unternehmensübergabe an die nächste Generation

BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

Einkommensteuer, Generationennachfolge, Unternehmen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet. Dabei wendet sich der BFH in seinem Urteil vom 12. Mai 2016 IV R 12/15 ausdrücklich gegen einen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung.

Im Urteilsfall hatte der Vater seinen Gesellschaftsanteil (Mitunternehmeranteil) an einer Kommanditgesellschaft (KG) teilweise auf seinen Sohn übertragen. Ein Grundstück, das auf Grund der Vermietung an die KG zum sog. Sonderbetriebsvermögen des Vaters gehörte, behielt er zurück. Zwei Jahre später übertrug der Vater das Grundstück auf eine von ihm gegründete Grundstücksgesellschaft. Das Finanzamt hatte die Schenkung zunächst einkommensteuerneutral behandelt, wollte dann aber wegen der Grundstücksübertragung rückwirkend alle stillen Reserven in dem auf den Sohn übertragenen KG-Anteil besteuern.

Anders entschied der BFH. Nach dem Urteil steht die spätere Übertragung zurückbehaltener Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens – hier des Grundstücks – der einmal gewährten Buchwertprivilegierung für die Schenkung des Teilmitunternehmeranteils nicht entgegen. Lediglich für den Beschenkten sieht § 6 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine Haltefrist vor. Abweichendes ergibt sich weder aus dem Gesetzeszweck noch aus der Gesetzgebungshistorie. Maßgeblich war somit, dass der Vater seinen Gesellschaftsanteil nur teilweise auf den Sohn übertragen, im Übrigen aber behalten hatte. Kern der Entscheidung ist, dass der BFH eine Haltefrist für den Übertragenden ausdrücklich verneint. Anders als für den Beschenkten bestehen daher für den Schenker keine Haltefristen in Bezug auf sein zurückbehaltenes Vermögen.

Ausdrücklich stellte der BFH nochmals klar, dass er trotz der Einwendungen der Finanzverwaltung (Nichtanwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. September 2013) an seiner gefestigten Rechtsprechung zu § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG (BFH-Urteile vom 2. August 2012 IV R 41/11 und vom 9. Dezember 2014 IV R 29/14) festhält. Danach ist das Buchwertprivileg auch für die unentgeltliche Übertragung einer bis zum Übertragungszeitpunkt verkleinerten, aber weiterhin funktionsfähigen betrieblichen Einheit zu gewähren.

Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 48/16 vom 06.07.2016 zum Urteil IV R 12/15 vom 12.05.2016

6. Juli 2016/0 Kommentare/von Thomas Queck
0 0 Thomas Queck https://www.qjs.de/wp-content/uploads/2013/08/QJS-Logo-125-125.png Thomas Queck2016-07-06 15:51:222018-05-07 13:25:21BFH verneint Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge
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