StBK Nürnberg, Mitteilung vom 24.04.2020
Ab dem 27. April 2020 werden im Freistaat Bayern Steuerberater in den Katalog der systemrelevanten Berufe aufgenommen worden.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur Einrichtungen der Steuerberatung in den Katalog der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung aufgenommen hat. Die Regelung gilt ab dem 27.04.2020.
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