Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringt für viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Rückerstattungen mit sich. Voraussetzung ist, dass sie außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht haben – insbesondere Krankheits- und Pflegekosten.
„Seit Mitte Juni 2017 wenden die Finanzämter die geänderte Rechtsprechung regulär bei allen Einkommensteuererklärungen an“, erläuterte die Staatssekretärin. „Die zurückliegenden Steuerbescheide werden nun nach und nach geprüft, das wird einige Monate dauern.“
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Mit seinem Urteil vom 19. Januar 2017 (Aktenzeichen VI R 75/14) wich der Bundesfinanzhof von der bis dahin üblichen Berechnung der zumutbaren Belastung ab. Die Entscheidung gilt über den Einzelfall hinaus.
Für die Prüfung zurückliegender Einkommensteuerbescheide mussten zunächst die technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.
Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 01.09.2018
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