Homeoffice und Steuern: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten sollten

Homeoffice bietet steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Absetzbar sind u. a. Arbeitszimmer, Nebenkosten und Technik. QJS Steuerberatung hilft, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Nachhaltige Unternehmensführung: Steuerliche Förderungen und Vorteile für umweltbewusste Unternehmen

Nachhaltige Unternehmen profitieren steuerlich durch Sonderabschreibungen, Förderprogramme, Elektromobilitätsanreize und Forschungsgelder.
Steuerliche Vorteile für Familien: So nutzen Sie alle Möglichkeiten

Familien können durch steuerliche Vergünstigungen sparen. Kindergeld oder Kinderfreibetrag, Entlastungsbeträge für Alleinerziehende, absetzbare Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen bieten Sparpotenzial.
Steuern für lnfluencer: Was müssen Content Creator beachten?

Einnahmen, Steuern & Pflichten: So bleiben lnfluencer und Content Creator steuerlich auf der sicheren Seite
Aktuelle Steueränderungen 2025: Was Unternehmen wissen müssen

Welche steuerlichen Neuerungen gibt es 2025 und wie können Unternehmen davon profitieren?
Neues aus Luxemburg: Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Minderung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit von Forderungen Stellung genommen.
Veräußerungsgewinn: Kann man ein ausgeübtes Wahlrecht immer wieder ändern?

Wird ein Veräußerungsgewinn erzielt, ist dieser in der Regel der Einkommensteuer zu unterwerfen.
Photovoltaikanlagen: Finales BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz

Die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen unterliegt seit dem 01.01.2023 einem Nullsteuersatz.
Tempo-Check des Steuerzahlerbundes: Bearbeitungszeiten der Finanzämter verlängern sich

Wie schnell wird in den Amtsstuben deutscher Finanzämter gearbeitet? Dieser Frage geht der Bund der Steuerzahler (BdSt) regelmäßig in seinem Tempo-Check nach.
Anwaltliche Vertretung vor Bundesgericht: Bei provozierter Mandatsablehnung gibt es keinen Notanwalt

Steuerzahler müssen sich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zwingend durch einen Prozessbevollmächtigen, etwa einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, vertreten lassen.